Unter dem Titel Basel III sind Regelungen für die Kapitalausstattung und das Liquiditätsmanagement von Banken zu verstehen. Basel III stellt ein Reformpaket der Bankenregulierung Basel II dar. Die Kapitalregelungen werden von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel erlassen und in regelmäßigen Abständen angepasst. Die BIZ fungiert dabei als Zentralbank der Notenbanken.
Basel III stellt im Detail eine Novellierung der bisherigen Basel I und Basel II Standards dar. Die den Basel II Standards folgenden „Basel III-Standards“ beinhalten schärfere Anforderungen hinsichtlich der Mindestanforderungen für die Eigenkapitalausstattung von Banken. Dazu gehört u. a. eine höhere Kernkapitalquote.
Basel III basiert auf der im Dezember 2010 veröffentlichten „Empfehlung für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken“. Der Inhalt der Empfehlung wurde von den Staats- und Regierungschefs auf dem G 20-Gipfel am 11./12. November 2010 in Seoul gebilligt. Das neue Regelwerk wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am 16. Dezember 2010 veröffentlicht. Mit dem CRD-IV Umsetzungsgesetz setzte Deutschland die Neuregelungen in nationales Recht um. Die nationale Umsetzung musste bis Ende 2012 abgeschlossen sein. Innerdeutschen Kreditinstitute haben damit nicht nur die Pflicht einer höheren Eigenkapitalvorsorge, sondern müssen auch regelmäßige Stresstests absolvieren.
Am 7. Dezember 2017 hat der Baseler Ausschuss ein überarbeitetes Rahmenwerk „Basel III: Finalising post-crisis reforms“ verabschiedet. Das überarbeitete Rahmenwerk enthält strengere Regelungen zur (standardisierten) Berechnung der risikogewichteten Aktiva und des sogenannten „Capital Floors“. Der Baseler Ausschuss titulierte das Reformpaket offiziell als Finalisierung der Basel III-Vorschriften. Dieses Reformpaket wird vielfach auch als „Basel IV“ bezeichnet.
Basel IV enthält alle Regelungen aus Basel III. Unterschiede: Das Reformpaket bezieht sich auf sämtliche Risikoarten und betrifft alle Banken – ungeachtet der Größe und des Geschäftsmodells.
Kernkapital und Liquidität: Im Bereich Eigenkapital unterscheidet Basel III zwischen hartem und weichem Kernkapital. Elemente des harten Kernkapitals sind u. a. Stammaktien und Aufgelder, Gewinnrücklagen oder diverse offene Rücklagen. Die Kernkapitalquote zeigt die Quote des harten Eigenkapitals im Verhältnis zu dem risikobehafteten Kreditgeschäft an. Unterschreitet eine Bank die Kernkapitalquote, kann sie von der Bankenaufsicht geschlossen werden.
Betrug der Anteil des harten Kernkapitals unter dem Vorgängerregelwerk Basel II lediglich zwei Prozent, Mit Basel III musste der Anteil des harten Kernkapitals bis zum Jahr 2015 schrittweise auf die Zielgröße von 4,5 %, unter Einbezug des Kapitalerhaltungspuffers sogar auf sieben Prozent, der risikogewichteten Aktiva (RWA) erhöht werden. Die risikogewichtete Aktiva (RWA) definiert sich aus dem Produkt aus Forderungswert einer Adressenausfallrisikoposition und dem Risikogewicht des Kreditnehmers. Der Mindestanteil für das gesamte Kernkapital (ohne Puffer) beträgt damit künftig sechs Prozent der RWA. Die Differenz zu 4,5 % hartem Kernkapital kann aus zusätzlichem Kapital (weiches Kernkapital, z. B. stille Einlagen) gebildet werden.
Neu definiert und eingeführt wird die sogenannte Verschuldungsquote - „Leverage Ratio“ genannt. Die Verschuldungsquote setzt das Eigenkapital einer Bank in das Verhältnis zu ihren (nicht risikogewichteten) Aktiva und den außerbilanziellen Geschäften des Kreditinstituts. Die Leverage Ratio soll dazu beitragen, den Verschuldungsgrad eines Instituts generell zu begrenzen. Andererseits aber soll mit dieser ergänzenden Kennziffer ein gewisses Korrektiv gebildet werden.
Kapitalerhaltungspuffer: Mit Basel III werden diverse Kapitalpuffer eingeführt, ein fixer Kapitalerhaltungspuffer, ein antizyklischer Kapitalpuffer und eine weiterer Puffer. Der aus hartem Kernkapital bestehende Kapitalerhaltungspuffer muss spätestens im Jahr 2019 2,5 % der sogenannten risikogewichteten Aktiva (RWA) betragen. Der Kapitalerhaltungspuffer war ab dem Jahr 2016 aufzubauen, und zwar in Höhe von 0,625 % mit entsprechenden Steigerungen bis 2019. Ein weiterer Kapitalpuffer zur Abwehr systemischer Risiken von bis zu drei Prozent oder mehr unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich festgesetzt werden. Der Gesamtanteil an hartem Kernkapital steigt damit auf sieben Prozent der risikogewichteten Aktiva einer Bank.
Stresstests: Durch Basel II werden Stresstests für Banken eingeführt. Die Stresstests sollen der regelmäßigen Überprüfung dienen, ob die Institute den Auswirkungen von angenommenen Schocks gewachsen sind. Die Ergebnisse der Stresstests fließen neben Kreditrisiken, Marktrisiken und den operationellen Risiken in die aufsichtliche Überprüfung und Evaluierung ein.
Inkrafttreten: Basel III trat zum 1. Januar 2013 in Kraft und wurde am 7. Dezember 2017 reformiert.
Die schärferen Kapitalregelungen bedeuten für die Banken, dass diese sich bei Krediten für Kundinnen und Kunden mit schlechter Bonität künftig mit einem noch größeren „Risikopolster“ in Form von Eigenkapital absichern müssen, als dies bei Kunden mit gleicher Bonität aktuell der Fall ist. Eine höhere Unterlegung mit Eigenkapital bedeutet aber höhere Kosten für die Bank, die sie in Form höherer Kreditzinsen weiterverrechnet.
Um es auf einen Nenner zu bringen: Für Ihr Unternehmen drohen härtere Kreditkonditionen. Die Kreditrahmenbedingungen können sich dabei schon kurzfristig verschärfen, trotz der langen Übergangsfristen. Für tragbare Kreditbedingungen kommt es in Zukunft stärker darauf an, bei der Hausbank bonitätsmäßig „glänzend“ dazustehen.
Das Rating der Bank zur Beurteilung der Bonität des Kunden basiert überwiegend auf „harten“ Faktoren (Hard Facts) aus dem Finanz- und Rechnungswesen eines Unternehmens. Die Soft Facts spielen jedoch ebenfalls eine wichtige Rolle. Beide Facts werden künftig verschärft anzuwenden sein, das heißt, Basel III zwingt die Banken noch stärker als bisher, ihre Kreditengagements auf Risiko zu prüfen, weil die verpflichtende Eigenkapitalausstattung der Bank gemäß Basel III wie auch schon im Vorgängerwerk in Abhängigkeit einer auf solchen Facts ermittelten Risikostruktur bemessen wird.
Die Banken verwenden zur Risikobeurteilung ihrer Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in der Regel ein „Rating-Verfahren, welches u. a. von der in Jahresabschlüssen dokumentierten Unternehmenshistorie als auch von der internen Finanzplanung geprägt wird. An erster Stelle stehen hier sicherlich die Qualität des Managements bzw. der Unternehmensführung. Für mittelständische und größere Unternehmen ist auch die Einholung eines externen Ratings durch eine bankunabhängige Ratingagentur überlegenswert. Ein gutes Rating durch eine unabhängige Ratingagentur bindet zwar nicht an deren Ratingverfahren, sie ist aber ein gutes Verhandlungsargument gegenüber der Bank. Grundsätzlich wird aber jedes Unternehmen gut beraten sein, eine offensive und aktive Informationspolitik gegenüber der Hausbank zu pflegen und die Qualitätsanforderungen bei der Erstellung und Veröffentlichung von Finanzplanungsrechenwerken zu erhöhen. Außerdem wird eine erfolgreiche Unternehmenspräsentation wichtiger denn je.
Wichtig ist, dass der Jahresabschluss möglichst frühzeitig zur Verfügung steht. In der Praxis kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Vorlage innerhalb von sechs bis neun Monaten nach dem Bilanzstichtag die Erwartungen der Bank gerade noch erfüllen wird. Längere Zeiträume werden vermutlich mehr oder weniger skeptisch wahrgenommen und besonders hinterfragt werden. Eine schnelle Vorlage kann in einigen Fällen durchaus zu einer Verbesserung der Einschätzung der Managementqualität führen.
Ergänzend zur Vorlage des letzten Jahresabschlusses kann die aktuelle Saldenliste samt einem aussagekräftigen Vorjahresvergleich für den entsprechenden Zeitraum einen zeitnahen Beleg für die weitere unternehmerische Entwicklung darstellen.
Notwendig sind positive Kennzahlen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Eine wichtige Rolle spielen hier die Eigenkapitalquote, die Fremdkapitalstruktur, der Cash-Flow, die Schuldentilgungsdauer und die Umsatzrentabilität.
Diese sind regelmäßig durch Soll-Ist-Vergleiche zu überprüfen.
Hierbei wird überprüft, ob die bisher eingegangenen Verpflichtungen durch den Kreditnehmer fristgerecht erfüllt wurden.
Voraussetzung für Kreditverhandlungen mit der Hausbank der Unternehmerin bzw. des Unternehmers ist eine plausible Finanzplanung. Diese sollte einmal aus der Planung des Finanzbedarfs und einmal aus der Planung der Finanzierung bestehen. Für die Finanzplanung werden Zahlen aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der Liquiditätsrechnung (oder auch Kapitalflussrechnung genannt) benötigt. Der Steuerberater wird diese drei Komponenten so miteinander verzahnen, dass sie ein in sich geschlossenes System bilden. Nur wenn es weder denkbar noch möglich ist, dass eines dieser Elemente (z. B. nur Ihre Gewinn- und Verlustrechnung) losgelöst von den weiteren Elementen aus dem Rechnungswesen erstellt werden kann, wird sie der Kreditsachbearbeiter berücksichtigen. Diese Vorgehensweise ist nicht fremd; sie stammt aus der "doppelten Buchführung"; aus dem betrieblichen Rechnungswesen, was durch das Zusammenwirken von Erfolgskonten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie sämtlicher Bestandskonten in der Bilanz zu einem in sich geschlossenen System führt. Auf dieselbe Weise wird die Steuerberaterin bzw. der Steuerberater die Finanzplanung unter Verwendung von Planzahlen aufbauen und dem Kreditinstitut präsentieren.
Die Aktualität der dem Kreditantrag eingereichten Unterlagen nimmt mit Basel III eine höhere Priorität ein als bisher. Zeitnah erstellte Unterlagen für das Kreditgespräch mit der Bank sind Zwischenabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, aktuelle Summen- und Saldenlisten, Umsatzsteuervoranmeldungen, Auftragsbücher oder Liquiditätspläne.
Mit solchen vom Steuerberater erstellten Unterlagen kann der Unternehmer neben dem Jahresabschluss (und ggf. Lagebericht) auch Unterlagen vorlegen, aus denen die Bank aussagefähige Informationen zu qualitativen Faktoren der Unternehmung, also z. B. über die Qualität und Verfügbarkeit von Informationen, Tätigkeiten des Managements, Position und künftige Entwicklung des Unternehmens entnehmen kann. Das verbessert die Chancen auf Kreditgewährung kleiner und mittelständischer Unternehmen, die sich nicht auf dem Kapitalmarkt finanzieren können, ganz erheblich und sind nach Inkrafttreten von Basel III unverzichtbar.
Stand: 1. Januar 2024
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